Steuer- und Arbeitsrechtsberatung
consulenza fiscale e del lavoro
menü

Telematische Meldung Strom-/Gasbonus 2022 – Termin 16.03.2023

(download als pdf)

 

Wir haben in unseren Kundeninfos im Jahr 2022 mehrfach über den Strom- und Gasbonus für Unternehmen berichtet, welche ab dem 1. Trimester 2022 eingeführt wurden (für nicht-strom- bzw. gasintensive Unternehmen ab dem 2. Trimester 2022), um die starken Erhöhungen der Energiekosten abzufedern. Mit verschiedenen Aufschüben wurden der Strom- und Gasbonus bis zum 4. Trimester 2022 verlängert und betreffen demnach grundsätzlich das gesamte Jahr 2022.

 

Bis 16. März 2023 muss eine telematische Meldung an die Agentur der Einnahmen verschickt werden, in welcher alle Steuerguthaben für Strom- und Gasbonus des 3. und 4. Trimesters 2022 angeführt werden, welche bis zu diesem Datum noch nicht mittels Verrechnung über das Mod. F24 beansprucht wurden.

 

Wichtig:
Wenn diese Meldung nicht durchgeführt wird, kann der eventuell noch nicht beanspruchte Strom- und Gasbonus des 3. und 4. Trimesters 2022 nicht mehr verrechnet werden.

 

Für alle Kunden, welche uns die notwendigen Unterlagen (=Bestätigung des Strom- bzw. Gaslieferanten) zugesandt haben, werden wir diese telematische Meldung, sofern notwendig, natürlich fristgerecht versenden.

 

Wichtig:
Zu diesem Zweck können wir alle Bestätigungen der Energielieferanten berücksichtigen, welche wir bis spätestens Freitag 10. März 2023 erhalten. Sollten Sie uns Bestätigungen für Strom- und Gasbonus betreffend 2022 noch nicht übermittelt haben, ersuchen wir deshalb um Einhaltung dieses Termins.

 

Für Klärungen in Bezug auf den Strom- und Gasbonus steht Ihnen unserer Mitarbeiter Stefan Hafner zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.