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Strom-/Gasbonus für Unternehmen – Verlängerung der Begünstigung für das 1. Halbjahr 2023

(download als pdf)

 

Wir haben in unseren Kundeninfos im Jahr 2022 mehrfach über den Strom- und Gasbonus für Unternehmen berichtet, welche ab dem 1. Trimester 2022 eingeführt wurden (für nicht-strom- bzw. gasintensive Unternehmen ab dem 2. Trimester 2022), um die starken Erhöhungen der Energiekosten abzufedern. Aufgrund der weiterhin hohen Energiekosten wurden die entsprechenden Begünstigungen zeitlich auf das 1. Halbjahr 2023 ausgeweitet, sofern eine Steigerung der durchschnittlichen Energiekosten des aktuellen Vergleichszeitraumes von mindestens 30% im Vergleich zu jenen des Vergleichszeitraumes des Jahres 2019 vorliegt.

 

 

Nicht strom- und gasintensive Unternehmen

Die nachstehenden Aufstellungen zeigen die Voraussetzungen und Höhen der zuerkannten Steuergutschriften für die beiden wichtigsten Kategorien, die nicht strom- und gasintensiven Unternehmen, in tabellarischer Form auf:

 

nicht stromintensive Unternehmen

1. Trimester 2023

2. Trimester 2023

Steuerguthaben

35% der Stromkosten des 1. Trimesters 2023

10% der Stromkosten des 2. Trimesters 2023

Voraussetzung

Anschluss von mindestens 4,5 kW + Steigerung Kosten pro kW/h von mindestens 30% des 4. Trimesters 2022 im Vergleich zum 4. Trimester 2019

Anschluss von mindestens 4,5 kW + Steigerung Kosten pro kW/h von mindestens 30% des 1. Trimesters 2023 im Vergleich zum 1. Trimester 2019

Verwendung möglich bis

31.12.2023

31.12.2023

 

 

nicht gasintensive Unternehmen

1. Trimester 2023

2. Trimester 2023

Steuerguthaben

45% der Gaskosten des 1. Trimesters 2023

20% der Gaskosten des 2. Trimesters 2023

Voraussetzung

Steigerung der Kosten lt. MI-GAS-Referenz von mind. 30% des 4. Trimesters 2022 im Vergleich zum 4. Trimester 2019

Steigerung der Kosten lt. MI-GAS-Referenz von mind. 30% des 1. Trimesters 2023 im Vergleich zum 1. Trimester 2019

Verwendung möglich bis

31.12.2023

31.12.2023

 

 

Anfrage Daten beim Energielieferanten

Grundsätzlich sind die Energielieferanten dazu verpflichtet, die Daten zur Berechnung der Steuergutschrift auf Anfrage des Begünstigten innerhalb von 60 Tagen ab Trimesterende zur Verfügung zu stellen. Die Form der Anfrage wird hierbei von den jeweiligen Energielieferanten unterschiedlich gehandhabt und muss bei diesen direkt nachgefragt werden (Anfrage via PEC-Mail, Anfrage über Online-Portal, usw.).

 

WICHTIG: Sollten Sie diese Begünstigungen beanspruchen wollen:

  • Stellen Sie rechtzeitig eine Anfrage an Ihren Energielieferanten in der von diesem vorgegebenen Form, um die Berechnung und Höhe des Bonus anzufordern!
  • Sobald Sie die Unterlagen von Ihrem Energielieferanten erhalten, ersuchen wir Sie, uns dieselben umgehend an die Kanzleiadresse (info@taktiva.com) weiterzuleiten, damit die fristgerechte Verrechnung des Bonus über das Modell F24 organisiert werden kann.

 

Für Klärungen in Bezug auf den Strom- und Gasbonus steht Ihnen unserer Mitarbeiter Stefan Hafner zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.