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Strom- und Gasbonus 2022 – Verlängerung und Erhöhung – Kontaktieren Sie Ihren Strom- und Gaslieferanten!

(download als pdf)

 

Mit einer neuen Verordnung (Decreto Aiuti-ter) reagieren die politischen Entscheidungsträger auf die weiter stark gestiegenen Energiekosten. Der bisherige Strom- und Gasbonus (siehe Kundeninfo 14-2022) wird zeitlich auf die Monate Oktober und November 2022 ausgeweitet und auch die Steuergutschriften werden erhöht.

 

Strom- und gasintensive Unternehmen

Als stromintensive Unternehmen gelten weiterhin jene, die einen Jahresstromverbrauch von mindestens 1 GWh aufweisen, im Verzeichnis der CSEA (Cassa per i servizi energetici e ambientali) eingetragen sind und eine Steigerung der Stromkosten von mindestens 30% im 3. Kalenderquartal (Juli, August, September) 2022 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Jahres 2019 aufweisen.

Auch für gasintensive Unternehmen muss eine Steigerung der Gaskosten von mindestens 30% im 3. Kalenderquartal (Juli, August, September) 2022 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Jahres 2019 vorliegen. Alle weiteren Eigenschaften
für die Einstufung als gasintensives Unternehmen bleiben unverändert. Die Gaskosten für die Stromerzeugung bzw. für Heizung bleiben ausgenommen.  

 

WICHTIG: Für strom- und gasintensive Unternehmen erhöht sich der Steuerbonus (in Form einer zu verrechnenden Steuergutschrift mittels Zahlungsformular F24) für die Monate Oktober/November 2022 von 25% auf 40%.

 

Nicht strom- und gasintensive Unternehmen

Für die als nicht stromintensiv geltenden Unternehmen wurde hinsichtlich des Anspruches auf den Strombonus die Leistung des Stromanschlusses von vorher 16,5 kW auf 4,5 kW herabgesetzt, sodass auch Klein- und Kleinstunternehmer von der Steuergutschrift profitieren können. Freiberufler bleiben weiterhin von der Begünstigung ausgeschlossen.

 

WICHTIG: Für die nicht stromintensiv geltenden Unternehmen erhöht sich der Steuerbonus (in Form einer zu verrechnenden Steuergutschrift mittels Zahlungsformular F24) für die Monate Oktober/November 2022 von 15% auf 30%.

Für die nicht gas intensiven Unternehmen erhöht sich der Steuerbonus für die besagten Monate von 25% auf 40%.

 

Damit die Steuergutschrift ermittelt und verrechnet werden kann, ist es vorab unbedingt notwendig, dass Sie Ihren Gas- und/oder Stromlieferanten kontaktieren, sodass dieser alle dafür notwendigen Unterlagen und Berechnungen des Steuerguthabens bereitstellt.

 

  • Stellen Sie eine Anfrage mittels PEC-Mail an Ihren Energielieferanten, um die Berechnung und Höhe des Bonus anzufordern! Einen Textvorschlag legen wir diesem Rundschreiben neuerlich bei.
  • Sobald Sie die Unterlagen von Ihrem Energielieferanten erhalten haben, ersuchen wir Sie, dieselben uns umgehend an die Kanzleiadresse (info@taktiva.com) weiterzuleiten, damit die fristgerechte Verrechnung des Bonus über das Modell F24 organisiert werden kann.

 

Für weiterführende Informationen oder ein persönliches Gespräch stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.

 

 

Anlage

Textvorschlag für die Anfrage an den Energielieferanten