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Unterlagen Modell CU Bezugsjahr 2021 - Einheitliche Bescheinigung 2022 für Freiberufler/Vertreter

(download als pdf)

 

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

 

Die „Einheitliche Steuerbescheinigung“ (Modell CU) muss für alle lohnabhängigen Arbeitnehmer und auch für alle freiberuflichen Leistungen und Vertreter erstellt werden. Dies betrifft im Detail:

  • Freiberufler, Vertreter und gelegentliche freie Mitarbeiter (welche eine Rechnung oder Honorarnote ausgestellt haben): hierfür benötigen wir alle eingezahlten Modelle F24 mit Bezugszeitraum Jänner bis Dezember 2021 (Einzahlungsschlüssel 1040) sowie die dazugehörigen Rechnungen und Honorarnoten. Auch verspätet eingezahlte Modelle F24 sind abzugeben.
  • Rechnungen und Honorarnoten von Freiberuflern, die als „contribuenti minimi“ (Art. 1, Absatz 96-117, Gesetz 244/2007) oder als „contribuenti forfetari“ (Art. 1, Absatz 54-90, Gesetz 190/2014) eingestuft sind. Diese Subjekte sind zwar vom Steuerrückbehalt befreit, das Modell CU muss aber trotzdem erstellt und übermittelt werden.

 

Die „Einheitliche Bescheinigung“ (Modell CU) für das Jahr 2021 muss innerhalb 16. März 2022 telematisch an die Agentur der Einnahmen übermittelt werden. Außerdem muss die „Einheitliche Bescheinigung“ innerhalb 16. März 2022 an die Arbeitnehmer, Freiberufler und Vertreter ausgehändigt werden.

 

Für die termingerechte Ausarbeitung der Bescheinigungen benötigen wir oben genannte Unterlagen innerhalb 31. Jänner 2022.

 

WICHTIG:

Die Unterlagen jener Kunden unserer Kanzlei, für welche wir die Buchhaltung führen, liegen bereits bei uns auf und müssen demnach nicht mehr abgegeben werden. Bei eventuellen Unklarheiten werden Sie von uns kontaktiert.

 

Sollte unsere Kanzlei mit der Ausarbeitung des Modells CU für Freiberufler/Vertreter nicht beauftragt werden, bitten wir höflichst um schriftliche Mitteilung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.