Ab 1. Januar 2020 sind (nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen) alle Unternehmen verpflichtet, ihre Tageseinnahmen elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Seit 1. Juli 2019 gilt diese Pflicht bereits für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 400.000,00 Euro.
Für den elektronischen Versand der Tageseinnahmen müssen die Registrierkassen entsprechende technische Voraussetzungen haben. Bitte setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Kassenlieferant in Verbindung, um eine eventuelle technische Aufrüstung zu besprechen, bzw. Angebote für eine neue Registrierkasse einzuholen.
Wichtig: Damit der elektronische Versand der Tageseinnahmen auch durchgeführt werden kann, müssen alle Registrierkassen im Portal der elektronischen Rechnungen des jeweiligen Unternehmens (Fatture & Corrispettivi) aktiviert werden. Wir können nach entsprechender Beauftragung diese Aktivierung für Sie durchführen.
Für die technische Aufrüstung oder den Ankauf von neuen Registrierkassen hat der Gesetzgeber eine Steuergutschrift (credito d’imposta) von 50% der Kosten vorgesehen, mit einer Obergrenze von 50,00 Euro bei Anpassung, bzw. 250,00 Euro bei Ankauf.
Damit die Steuergutschrift (mit Zahlungsformular F24) für die Verrechnung von Steuerzahlungen verwendet werden kann, muss eine Rechnung mit genauer Beschreibung vorliegen und die Bezahlung muss ausschließlich mit nachvollziehbaren Zahlungsmitteln durchgeführt worden sein. Barzahlungen sind nicht zulässig!
Die Verrechnung kann in der ersten darauffolgenden MwSt.-Abrechnungsperiode erfolgen, in der die Rechnung für die Anpassung, bzw. den Ankauf verbucht und bezahlt worden ist. Das entsprechende Zahlungsformular F24 darf nur mittels Entratel oder Fisconline übermittelt werden, nicht über Homebanking oder andere elektronische Kanäle.
Für Klärungen oder ein persönliches Beratungsgespräch stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
taktiva.