Elektronische Übermittlung der Tageserlöse ab 01.01.2020
Wie in unseren vorangehenden Rundschreiben informiert und in persönlichen Aussprachen hingewiesen, sind ab 1. Januar 2020 (nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen) alle Unternehmen, die auf der Einnahmenseite Tageserlöse aufweisen, verpflichtet, diese Tageserlöse (corrispettivi) elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Wir ersuchen Sie – sollten Sie Ihre Registrierkasse(n) noch nicht erhalten oder an die technischen Voraussetzungen angepasst haben – sich umgehend mit Ihrem Kassenlieferant in Verbindung zu setzen, sodass die Registrierkasse(n) installiert und auch im Portal der elektronischen Rechnungen des einzelnen Unternehmens (Fatture & Corrispettivi) aktiviert werden können.
Ankündigungen aus dem staatlichen Haushaltsgesetz 2020
Es werden derzeit auf staatlicher Ebene intensiv die Neuerungen des Haushaltsgesetzes 2020 diskutiert. Mit diesem Rundschreiben versuchen wir, die erkennbare Richtung einiger steuerlich relevanter Themenbereiche aufzuzeigen, wobei klar festgehalten werden muss, dass diese Ankündigungen noch Änderungen unterliegen können und erst nach Abstimmung der beiden Kammern des Parlaments als definitiv angenommen gelten.
Ankündigungen aus dem staatlichen Haushaltsgesetz 2020 (Stand: 17.12.2019)
- Keine allgemeine Erhöhung der MwSt.-Sätze (10% bzw. 22%);
- Verlängerung der Steuerabzüge für energetische Sanierungen (65% bzw. 50%);
- Verlängerung der Steuerabzüge für Umbau-, Wiedergewinnungs- und Sanierungsarbeiten (50% bis max. 96.000,00 Euro je Immobilieneinheit);
- Verlängerung des Steuerabzuges für Möbel und Haushaltsgeräte (50% bis max. 10.000,00 Euro), sofern auf der entsprechenden Wohneinheit Umbau- oder Sanierungsarbeiten (mit Steuerabzug 50%) durchgeführt worden sind;
- Neu: Steuerabzug bis zu 90% für Instandhaltungen und Sanierungen von Hausfassaden (Industriegebäude und landwirtschaftliche Gebäude derzeit ausgenommen);
- Rückwirkende Einführung der fiktiven Verzinsung auf das Eigenkapital (ACE);
- Ersatzbesteuerung (cedolare secca) der Mieteinnahmen von Wohnungen in Gemeinden mit erhöhter Wohnintensität bleibt 10%;
- Verrechnung von Guthaben aus der Steuererklärung > 5.000,00 Euro erst ab dem zehnten Tag nach Versand der entsprechenden Erklärung möglich;
- Arbeitsintensive Werkverträge ohne Verwendung eigener Anlagegüter: Die Einzahlungen der Lohnsteuern werden nicht auf die Auftraggeber abgewälzt, aber diese werden verpflichtet, die Einzahlungen der Lohnsteuern der Auftragnehmer zu prüfen und ggf. die vereinbarten Zahlungen aus dem Werkvertrag einzustellen;
- Für die im Jahr 2020 bestellten Anlagegüter werden die Sonderabschreibungen (superammortamento) und Hyperabschreibungen (iperammortamento) in eine Steuergutschrift (credito d’imposta) umgewandelt, die ausschließlich mittels Zahlungsformular F24 über einen Zeitraum von 5 Jahren verrechnet werden darf;
- Einführung einer Steuer für Einwegplastikprodukte;
- Einführung einer Steuer für zuckerhaltige Getränke.
Im Januar 2020 werden wir für Sie in kompakter Form alle definitiven und relevanten Neuerungen des staatlichen Haushaltsgesetzes aufzeigen.
Öffnungszeiten in den Weihnachtsferien 2019
Steuerberatung / Buchhaltung
Die Abteilung bleibt vom 24. Dezember 2019 bis einschließlich 3. Januar 2020 geschlossen, in dringenden Fällen sind wir über folgende E-Mail-Adresse erreichbar:
Arbeitsrechtsberatung / Lohnbuchhaltung
Die Abteilung ist am 24. / 27. / 30. / 31. Dezember 2019 am Vormittag von 8.00 bis 12.00 Uhr ausschließlich über folgende E-Mail-Adresse erreichbar:
Bitte schicken Sie uns eventuelle Meldungen (Anmeldungen, Abmeldungen, Unfallmeldungen usw.) bis spätestens 12.00 Uhr und nach Möglichkeit 2 Tage vor Fälligkeit, um eine fristgerechte Abwicklung garantieren zu können.