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Verlustbeiträge der Autonomen Provinz Bozen für Kleinunternehmen

(download als pdf)

 

Der Südtiroler Landtag und die Landesregierung haben in der Woche nach Ostern das Wirtschaftspaket mit Stützungsmaßnahmen für Unternehmen und Familien aufgrund des Covid-19-Notstandes genehmigt.

 

Unter anderem sieht dieses Wirtschaftspaket Verlustbeiträge für Kleinunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten vor. Seit gestern sind diesbezüglich genauere Informationen verfügbar.

 

Folgende Unternehmen/Freiberufler haben Anspruch auf diese Verlustbeiträge:

  • Die Zuschüsse sind für die Sektoren Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe bestimmt.
  • Begünstigte: Freiberufler, Selbständige, Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften, die in Südtirol eine Tätigkeit ausüben.
  • Die Tätigkeit muss vor dem 23. Februar 2020 begonnen worden sein.
  • Im letzten verfügbaren Geschäftsjahr (demnach im Jahr 2018) darf das besteuerbare Einkommen maximal € 50.000 betragen (€ 85.000 für Gesellschaften mit mehr als einem Gesellschafter und Familienunternehmen).
  • Im letzten verfügbaren Geschäftsjahr (demnach im Jahr 2018) muss der Umsatz mindestens € 10.000 betragen.
  • Im Jahr 2019 dürfen maximal fünf Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt worden sein (in Jahresarbeitseinheiten - JAE – zu berechnen): diese Berechnung umfasst die Angestellten, andere für das Unternehmen tätige Personen, mitarbeitende Eigentümer sowie Teilhaber, die eine regelmäßige Tätigkeit im Unternehmen ausüben; Lehrlinge sind nicht zu berücksichtigen.

 

In Bezug auf die Auswirkungen der Covid-Krise müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in den Monaten März, April oder Mai 2020 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres (die Interpretation dieses Punktes scheint so zu sein, dass der Umsatzrückgang von 50% in einem dieser 3 Monate als Voraussetzung ausreicht). Der Beitrag ist samt Zinsen zurückzuzahlen, wenn im Gesamtjahr 2020 nicht mindestens 20% Umsatzrückgang verzeichnet wird.
  • Der Umsatz entspricht der Summe der ausgestellten Rechnungen, Steuerquittungen und Tagesinkassi - alle unabhängig vom Inkasso.
  • Für Antragsteller, welche die Tätigkeit 2019 begonnen haben, ist kein Nachweis eines Umsatzrückganges erforderlich. Diese Antragsteller müssen aber einen Umsatz von durchschnittlich mindestens € 1.000,00 pro Tätigkeitsmonat bis Ende Februar 2020 erreicht haben.

 

Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, werden folgende Verlustbeiträge gewährt:

  • € 3.000,00 für Antragsteller, welche die Tätigkeit im Jahre 2019 begonnen haben;
  • € 5.000,00 für Antragsteller, die im Jahr 2019 bis zu zwei Personen beschäftigt haben;
  • € 7.500,00 für Antragsteller, die im Jahr 2019 mehr als zwei und bis zu vier Personen beschäftigt haben;
  • € 10.000,00 für Antragsteller, die im Jahr 2019 mehr als vier und bis zu fünf Personen beschäftigt haben.

 

WICHTIG:

Die Ansuchen müssen über das eigens eingerichtete Web-Portal der Autonomen Provinz Bozen gestellt werden (www.neustart.provinz.bz.it). Aktuell ist es noch nicht möglich, diese Ansuchen zu übermitteln. Laut Informationen des zuständigen Amtes sollen die Ansuchen in der Woche vom 20. April möglich sein.

 

WICHTIG:

Termin für die Abgabe dieser Gesuche ist der 30. September 2020.

 

Voraussetzung für die digitalen Ansuchen ist der Besitz einer digitalen Identität SPID. Wir bitten alle Unternehmer/Freiberufler, welche ein Ansuchen um Verlustbeitrag stellen möchten und noch nicht im Besitz des SPID sind, sich so bald als möglich die digitale Identität zu besorgen. Weitere Informationen zum SPID finden Sie hier:

https://my.civis.bz.it/public/de/spid.htm

 

Wir werden unsere Kunden bei der Erstellung der Beitragsansuchen natürlich unterstützen. Sollten Sie der Meinung sein, obige Voraussetzungen alle zu erfüllen, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

 

Für Klärungen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.