Steuer- und Arbeitsrechtsberatung
consulenza fiscale e del lavoro
menü

Gemeindeimmobiliensteuer (GIS): Erleichterungen für Hotels, Gastbetriebe und gewerbliche Immobilien - Eigenerklärung innerhalb 30. September 2020 erforderlich

(download als pdf)

 

Mit Verordnung des Landeshauptmanns Nr. 14 vom 26. März 2020 wurde der Zahlungstermin für die am 16. Juni 2020 fällige erste Vorauszahlung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) ausgesetzt und auf den 16. Dezember 2020 aufgeschoben (siehe unser Kundeninfo 20-2020). Dadurch ist die gesamte für 2020 geschuldete Gemeindeimmobiliensteuer im Dezember 2020 zu entrichten.

Mit Landesgesetz Nr. 9 vom 19. August 2020 wurden aufgrund des COVID-Notstandes wesentliche Erleichterungen in Bezug auf die Gemeindeimmobiliensteuer für gewerbliche Immobilien beschlossen.

 

Hotels, Beherbergungs- und Restaurantbetriebe: Vollständige Befreiung von der Zahlung der GIS für das Jahr 2020 für Immobilieneinheiten, die für Beherbergung oder gastgewerbliche Tätigkeit bestimmt sind, sofern im Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2019 eine Umsatzreduzierung von mindestens 20% zu erwarten ist. Wenn die Umsatzreduzierung weniger als 20% beträgt, wird die GIS für das Jahr 2020 auf 50% reduziert.

 

Immobilien für die Ausübung von gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeiten: Reduzierung um 50% der geschuldeten GIS für das Jahr 2020, sofern im Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2019 eine Umsatzreduzierung von mindestens 20% zu erwarten ist.

 

Die Erleichterungen gelten grundsätzlich für die Eigentümer bzw. Besitzer, sofern diese selbst die Tätigkeit ausüben. Die Erleichterungen gelten aber auch für Vermieter oder Verpächter (nur für Hotels und Gastbetriebe, nicht für andere gewerbliche Immobilien!), wenn das Miet- oder Pachtgeld für das Jahr 2020 durch eine schriftliche Vereinbarung, welche registriert werden muss, um einen Betrag reduziert wird, der mindestens der Höhe der geschuldeten GIS entspricht.

 

WICHTIG:

Damit eine Befreiung bzw. Reduzierung der GIS für das Jahr 2020 in Anspruch genommen werden kann, muss eine Eigenerklärung innerhalb 30.09.2020 bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden.

 

Wir bitten deshalb alle Kunden,

  • welche Eigentümer einer gewerblichen Immobilie sind,
  • welche davon ausgehen, dass der Umsatz des Jahres 2020 mindestens 20% unter jenem des Jahres 2019 liegen wird,
  • welche möchten, dass unsere Kanzlei sich um die Erstellung und Übermittlung der notwendigen Eigenerklärung an die Gemeinde kümmert,

innerhalb 15. September einen schriftlichen Auftrag an die Mailadresse

 

info@taktiva.com

 

zu senden. Unsere Kanzlei wird sich dann um alle notwendigen Formalitäten in Bezug auf die GIS-Erleichterungen kümmern.

 

Für weiterführende Fragen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Dr. Karin Morandell gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.