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Verlängerung der geltenden Corona-Einschränkungen - neue Verordnung des Landeshauptmannes

(download als pdf)

 

Mit Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes Nr. 10 vom 26. Februar 2021 werden die geltenden Corona-Einschränkungen generell bis zum 14. März 2021 verlängert.

 

Die Einschränkungen in den Wirtschaftssektoren

 - Dienstleistungen

 - Handel

 - Gastgewerbe und Beherbergungsbetriebe

werden in der bisher geltenden Form bis 14. März 2021 verlängert. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere bisherigen Kundeninfos. Auch die Liste der zugelassenen Einzelhandelstätigkeiten der Grundversorgung hat sich im Vergleich zur Verordnung Nr. 8 vom 17.02.2021 nicht geändert.

 

In der neuen Verordnung Nr. 10 vom 26. Februar 2021 werden die geltenden Einschränkungen im privaten und wirtschaftlichen Bereich nochmals vollständig aufgelistet, weshalb wir diese Verordnung vorliegendem Kundeninfo zur allgemeinen Information beilegen.

 

Anlagen:

 - Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmanns Nr. 10/2021 vom 26.02.2021 (download als pdf)

 

Für Klärungen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.