Im Zuge der Umwandlung der Eilverordnung „sostegni-bis“ in ein Gesetz soll in allerletzter Minute ein Aufschub der am 20.07.2021 fälligen Steuerzahlungen genehmigt werden. Die Bestimmung ist in Form eines Abänderungsantrages der Eilverordnung „sostegni-bis“ vorgesehen und derzeit noch nicht definitiv genehmigt worden. Die Umwandlung dieser Eilverordnung in ein Gesetz muss bis spätestens 24. Juli erfolgen.
Dieser Zahlungsaufschub auf den 15.09.2021 soll nur für Unternehmen und Freiberufler gelten, die zur Abfassung der Zuverlässigkeitsindizes ISA verpflichtet sind. Wenn nicht ein spezifischer Ausschlussgrund (z.B. Erträge von mehr als € 5,16 Mio.) vorliegt, sind in der Regel alle Unternehmen und Freiberufler zur Abfassung dieser Indizes verpflichtet.
Der Zahlungstermin für Privatpersonen (ohne MwSt-Nummer) und Unternehmen mit Erträgen von mehr als € 5,16 Mio. bleibt unverändert: 30.06.2021 bzw. 30.07.2021 mit Zinsaufschlag.
Wir haben alle Zahlungen für den 20.07.2021 bereits vorbereitet und unsere Kunden über die fälligen Beträge informiert. Aus diesem Grunde und aufgrund der derzeitigen Unsicherheit werden wir die Zahlungen grundsätzlich zum Termin vom 20.07.2021 übermitteln.
Jene Kunden, welche den Aufschub bis 15.09.2021 trotzdem nutzen wollen und die dafür notwendigen Voraussetzungen besitzen, ersuchen wir deshalb, uns dies bis spätestens heute, Montag 19.07., um 14:00 Uhr schriftlich mitzuteilen. Wir werden nur jene Zahlungen auf den 15.09.2021 aufschieben, für welche wir eine diesbezüglich schriftliche Anweisung unserer Kunden erhalten.
Für Klärungen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
taktiva.