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Ab 01.01.2022 – Grundlegende Neuerungen bei der Verbuchung von Rechnungen mit Auslandsbezug  

(download als pdf)

 

Ab 01.01.2022 müssen alle Rechnungen ins Ausland (Ausgangsrechnungen) und alle erhaltenen Rechnungen aus dem Ausland (Eingangsrechnungen) mittels elektronischer Rechnung (Xml) erfasst werden. Mit dieser Pflicht der elektronischen Erfassung wird die bisherige Meldung der Umsätze und Einkäufe mit Auslandsbezug (esterometro) ab 01.01.2022 abgeschafft.

 

Elektronische Ausgangsrechnungen betreffend das Ausland:

Die Ausgangsrechnungen betreffend Kunden im Ausland müssen ab 01.01.2022 elektronisch erstellt und als Empfängerkodex (codice destinatario) muss die Buchstabenfolge „XXXXXXX“ verwendet werden. Durch den elektronischen Versand (wie bei inländischen Ausgangsrechnungen auch) werden die Datensätze an die Agentur der Einnahmen mitgeteilt und alle Meldepflichten werden dadurch erfüllt.

 

Elektronische Eingangsrechnungen mit Auslandsbezug:

Die Eingangsrechnungen aus dem Ausland müssen ab 01.01.2022 in Italien mittels Ergänzungsrechnung (integrazione) oder Eigenrechnung (autofattura) mittels eigens vorgesehenen Dokumentenarten (TD17, TD18 bzw. TD19) elektronisch erfasst werden. Als Termin für die Versendung sieht der Gesetzgeber den 15. des Folgemonats vor, unabhängig von der Art des angewandten Buchhaltungssystems und unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige für die monatliche oder für die trimestrale MwSt.-Abrechnung optiert hat.

 

  • Kunden, für die TAKTIVA mit der Buchhaltung beauftragt worden ist:

Um eine fristgerechte elektronische Abfassung der Ergänzungsrechnungen und Eigenrechnungen mit den damit zusammenhängenden elektronischen Übermittlungen zu gewährleisten, ersuchen wir unsere Kunden, wo TAKTIVA mit der Buchhaltung beauftragt worden ist, alle Eingangsrechnungen mit Auslandsbezug spätestens innerhalb 5. des Folgemonats an die Ansprechperson für die Buchhaltung bei TAKTIVA zu schicken. Die gesamte Abwicklung wird in diesem Fall von TAKTIVA erledigt.

 

  • Kunden, die selbst die Buchhaltung führen:

Wir empfehlen allen Kunden, die selbst die Buchhaltung führen, sich rechtzeitig mit ihrem Softwarelieferanten in Verbindung zu setzen, sodass zeitnah abgeklärt werden kann, wie die elektronische Erfassung der Ausgangs- bzw. Eingangsrechnungen mit Auslandsbezug abgewickelt werden kann.

Die Eingangsrechnungen aus dem Ausland müssen in Italien entweder mittels Ergänzungsrechnung (integrazione) oder mittels Eigenrechnung (autofattura) mit folgenden vorgesehenen Dokumentenarten elektronisch erfasst werden:

 

TD17

Ergänzung/Eigenrechnung für Ankauf von Leistungen aus dem Ausland

Integrazione/autofattura per acquisto servizi dall’estero

TD18

Ergänzung für innergemeinschaft-lichen Ankauf von Gütern (EU-Ankäufe von Gütern)

Integrazione per acquisto di beni intracomunitari

TD19

Ergänzung/Eigenrechnung für Ankäufe gemäß Art. 17, Abs. 2, DPR 633/72 (Umsätze mit Leistungsort in Italien, die von einem nichtansässigen Steuerpflichtigen erbracht werden; die Steuerschuld geht in diesen Fällen auf den Leistungsempfänger über)

Integrazione/autofattura per acquisto di beni ex art.17, c. 2 DPR 633/72

 

Wir weisen nochmals darauf hin, dass die elektronischen Ergänzungsrechnungen (integrazione) oder Eigenrechnungen (autofattura) innerhalb 15. des Folgemonats elektronisch übermittelt werden müssen, deswegen ist es wichtig, die mit der Buchhaltung beauftragten Personen rechtzeitig einzuschulen, bzw. die monatlichen Fristen entsprechend zu organisieren.

 

WICHTIG:      Wir informieren auf Basis der aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Fristen. Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass es möglicherweise noch zu Änderungen und/oder Terminaufschüben kommen kann, dennoch sollte die verbleibende Zeit bestmöglich genutzt werden, um sich auf die bevorstehenden Neuerungen vorzubereiten.

 

Für weiterführende Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.