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Steuerzahlungen für MwSt.-Subjekte mit Zuverlässigkeitsindizes (ISA) aufgeschoben

(download als pdf)

 

Mit Mitteilung Nr. 98 vom 14.06.2023 hat das Ministerium für Finanzen den Zahlungsaufschub der Steuerzahlungen vom 30.06.2023 auf den 20.07.2023 (ohne Zinsaufschlag) für bestimmte Subjekte veröffentlicht.

 

Dieser Zahlungsaufschub auf den 20.07.2023 gilt nur für Freiberufler, Unternehmen (samt Gesellschaftern) und Subjekte mit begünstigter Pauschalbesteuerung (regime dei minimi, forfettari), die grundsätzlich zur Abfassung der Zuverlässigkeitsindizes ISA verpflichtet sind.

Wenn kein Ausschlussgrund (z.B. Erträge von mehr als € 5,16 Mio.) vorliegt, sind in der Regel alle Unternehmen und Freiberufler zur Abfassung der ISA verpflichtet.

 

Der Zahlungstermin für Privatpersonen (ohne MwSt.-Nummer) und Unternehmen mit Erträgen von mehr als € 5,16 Mio. bleibt unverändert am 30.06.2023 (bzw. 31.07.2023 mit Zinsaufschlag 0,4%).

 

Wir werden für alle Kunden, bei denen der neue Zahlungstermin 20.07.2023 gilt, die Steuerzahlungen (inkl. Sozialfürsorgebeiträge) vom 30.06.2023 auf den 20.07.2023 aufschieben. Eventuelle mit dem Kunden bereits besprochene Ratenzahlungen bleiben (bis auf Widerruf von Seiten des Kunden) aufrecht. Die neuen Fälligkeiten und Ratenzahlungen für Kunden mit MwSt.-Position sind folgende:

1.  Rate: 20.07.2023

2.  Rate: 20.07.2023

3.  Rate: 21.08.2023

4.  Rate: 18.09.2023

5.  Rate: 16.10.2023

 

Für Klärungen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

taktiva.